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Bundesministerium der Finanzen
15. Dezember 1998
- P r e s s e -
F. 235
Erbschaftsteuerliche Erleichterungen für Deutsche in den USA
Zur gestrigen Unterzeichnung des Revisionsprotokolls zum deutsch-amerikanischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern in Washington erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Mit dem Protokoll werden vornehmlich Benachteiligungen abgebaut, denen in den USA lebende Deutsche seit 1988 ausgesetzt sind. Nach amerikanischem Steuerrecht sind Vermögenswerte, die beim Ableben eines Ehegatten auf den überlebenden Ehegatten übergehen, grundsätzlich von der Nachlaßsteuer befreit (sog. unbegrenzter Ehegattenfreibetrag). Das gilt jedoch seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 1988 nur noch, wenn der überlebende Ehegatte amerikanischer Staatsbürger ist. Durch das Revisionsprotokoll wird ein begrenzter Ehegattenfreibetrag in Höhe des jeweils nach US-Steuerrecht anwendbaren allgemeinen nachlaßsteuerlichen Freibetrags für unbeschränkt steuerpflichtige Nachlässe eingeführt. Damit bleiben Nachlässe bis zu einem Betrag von $ 1,2 Mio. steuerfrei. Ab 1998 steigt der Betrag kontinuierlich an und erreicht ab dem Jahr 2006 $ 2.000.000. Der begrenzte Ehegattenfreibetrag wird in Fällen von Ehen zwischen Deutschen, Deutschen und Amerikanern sowie Deutschen und Angehörigen eines Drittstaates gewährt, soweit der Nachlaß unbeschränkt steuerpflichtig ist. Alle betroffenen Nachlässe erhalten den begrenzten Ehegattenfreibetrag rückwirkend.
Weiterhin ist vorgesehen, daß Nachlässe von deutschen Staatsbürgern, die sich nur eine begrenzte Zeit in den USA aufgehalten haben, bis zu 10 Jahren nur mit dem in den USA belegenen Vermögen steuerpflichtig sind.